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Tag: bazl

Die Geheimnisse der neuen Drohnenverordnung 2024

Posted in Drohnenregulierung, Unkategorisiert |

Februar 8, 2024

| by admin | Comment

Neue Regeln für Drohnen in der offenen Kategorie – Drohnenverordnung 2024

Ab 2024 gelten neue Vorschriften für den Verkauf von Drohnen in der Schweiz und der gesamten EU. Gemäss Drohnenverordnung 2024 dürfen nur noch Drohnen mit einer C-Klassenbezeichnung auf den Markt gebracht werden. Das betrifft nicht nur Hersteller wie DJI, sondern auch Importeure und Händler. Die meisten Drohnenanwendungen wie Dachvermessungen, Inspektionen und Thermografie können weiterhin in der offenen Kategorie betrieben werden.

Was bedeutet die C-Klassenbezeichnung?

Die C-Klassenbezeichnung beschreibt technische Merkmale wie das maximale Startgewicht, die Lärmentwicklung und Sicherheitsvorgaben. Sie bestimmt auch, ob die Drohne in die Unterkategorien A1, A2 oder A3 fällt.

Was passiert mit bestehenden Drohnen?

Bestehende Drohnen ohne C-Kennzeichnung werden entweder der Kategorie OPEN A1 oder OPEN A3 zugeordnet:

  • Drohnen unter 250 g dürfen weiterhin in der Kategorie OPEN A1 mit wenigen Einschränkungen geflogen werden, auch in der Nähe von Menschen und Wohngebieten.
  • Drohnen über 250 g dürfen ab 2024 nur noch in der strengeren Kategorie OPEN A3 geflogen werden, um sicherzustellen, dass keine unbeteiligten Personen gefährdet werden.

 

Fernidentifikation von Drohnen mittels Remote-ID

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Drohnen in der Kategorie “Speziell” mit einem System zur Fernidentifizierung ausgestattet sein.

Warum ist die Remote-ID wichtig?

Die zunehmende Anzahl von Drohnen im Luftraum birgt Risiken wie unkontrollierte Flüge in sensiblen Bereichen. Die Remote-ID ermöglicht eine effektive Identifizierung und Verfolgung von Drohnen, um die Luftraumüberwachung zu verbessern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Welche Daten werden gesendet?

  • Seriennummer der Drohne
  • e-ID/UAS-Betreiber-Nummer des Piloten
  • Positionsdaten der Drohne mit Höhenangaben
  • Flugrichtung und Geschwindigkeit der Drohne
  • Position des Piloten oder Startpunkt der Drohne, falls die Pilotenposition nicht bekannt ist
  • GPS-Zeit/Zeitstempel des aktuellen Datensatzes
  • Art/Modell der Drohne/Bezeichnung

Wie funktioniert die Remote-ID einer Drohne?

Die Drohne sendet und empfängt Daten über Bluetooth 4, Bluetooth 5, Wi-Fi Beacon und Wi-Fi NAN. Diese Informationen können von Geräten mit entsprechender Technologie empfangen und mit Software wie der Drone Scanner App von Dronetag angezeigt werden.

Welche DJI Drohnen unterstützten aktuell die vom Gesetzgeber geforderte Remote ID?

 

DrohnenmodellASD-STAN prEN 4709-002 (EU)ASTM F3411-22 (USA / Japan)
DJI Mini 3?Ja
DJI Mini 3 Pro?Ja
DJI Mini 4 ProJaJa
DJI Air 3?Ja
DJI Air 2S?Ja
DJI Avata?Ja
DJI Mavic 3JaJa
DJI Mavic 3 CineJaJa
DJI Mavic 3 ClassicJaJa
DJI Mavic 3 ProJaJa
DJI Mavic 3 Pro CineJaJa
DJI Inspire 3JaJa
DJI Matrice 30 (M30)?Ja
DJI Matrice 30 Thermal (M30T)?Ja
DJI Mavic 3 Enterprise (M3E)?Ja
DJI Mavic 3 Thermal (M3T)?Ja
DJI Mavic 3 Multispectral (M3M)?Ja
DJI Matrice 300 RTK (M300 RTK)?Ja
DJI Agras T30?Ja
DJI Agras T40?Ja

Bei den DJI Enterprise Drohnen lässt sich dies einfach zusammenfassen, alle Drohne mit einer Cx Klassifizierung verfügen über das vom Gesetz geforderte Remote ID Feature.

Link zu unseren Drohnen Online Shops: DJI Consumer Drohnen Shop – DJI Enterprise Drohnen Shop

Wo kann ich als Drohnenbetreiber die Remote ID einer DJI Drohne konfigurieren?

Neue Regeln für Drohnen in der offenen Kategorie - Drohnenverordnung 2024

Neue Regeln für Drohnen in der offenen Kategorie – Drohnenverordnung 2024

Sie müssen lediglich die e-ID / UAS-Betreiber-Nummer des Piloten hinterlegen, welche Sie vom BAZL erhalten haben. Nun nach soviel neuer Theorie, hoffen wir das der Artikel ein kleiner Lichtblick bietet im Dschungel der neuen Regulierungen. Jetzt können Sie sich wieder aufs produktive Arbeiten konzentrieren;)

Wer ist ein Drohnenbetreiber?

Ein Drohnenbetreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümer der Drohne(n) ist oder die Drohne mietet. Sie können sowohl Drohnenbetreiber als auch Fernpilot sein, wenn Sie auch die Person sind, die die Drohne tatsächlich fliegt. Sie können aber auch Fernpilot sein, ohne Drohnenbetreiber zu sein, z. B. wenn Sie als Pilot für ein Unternehmen arbeiten, das Dienstleistungen mit Drohnen anbietet. In diesem Fall ist das Unternehmen der Drohnenbetreiber und Sie sind der Fernpilot.

Wenn Sie eine Drohne gekauft haben, um sie in Ihrer Freizeit zu fliegen, sind Sie sowohl Drohnenbetreiber als auch Fernpilot.

Wenn Sie eine Drohne gekauft haben, um sie zu verschenken, ist die Person, die das Geschenk erhält und dann die Drohne fliegt, der Drohnenbetreiber und der Fernpilot.

Für eine individuelle Beratung zum Thema stehen ihnen unsere Drohnen Experten gerne zur Verfügung. Kontakt

Externe Quellen: BAZL – EASA

 

bazldrohnenregelndrohnenverordnung2024drohnenverordnungschweizeasa

Drohnenguide Schweiz 2023

Posted in Drohnenregulierung |

März 15, 2023

| by admin | Comment

Drohnenguide Schweiz 2023 – BAZL Drohnenregeln

Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten müssen einige Regeln einhalten, um ihre Drohne legal zu fliegen. Diese Übersicht fasst diese Regeln und Anforderungen zusammen.

Der Drohnen-Guide gibt einen Überblick über die geltenden Regeln (grüne Boxen) und gibt Auskunft, in welchen Fällen ein Drohnenflug bewilligungspflichtig wird (gelbe Boxen). Weiter unten werden aktuelle Fragen und Antworten fokussiert.
Drohnenguide 2023 - BAZL - Drohne Regeln - Schweiz

Drohnenguide 2023 – BAZL – Drohne Regeln – Schweiz

 

 

Aktuelle Fragen und Antworten zur neuen BAZL Drohnenregelung – Drohnenguide

1. Modellflug
2. Drohnenpilot Registrierung / Ausbildung
3. Haftpflicht
4. Geozones
5. Übergangskategorie
6. Spezielle Kategorie
7. Datensicherheit und Privatsphäre
8. Sonstige

 

1. Modellflug

Was unterscheidet ein Modellluftfahrzeug von einer Drohne?
Es gibt drei Punkte, welche als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden können:
Einerseits der Zweck: Modellflugzeuge werden zum Zweck des Sports, Freizeit, Ausbildung
oder Demonstration eingesetzt. Zweitens werden Modellluftfahrzeuge immer in
Sichtverbindung geflogen. Drittens verfügen Modellluftfahrzeuge über wenig Autonomie
Fähigkeiten. Der Zweck des Modellfliegens liegt bei den Fertigkeiten und dem Vergnügen ein
Modellflugzeug zu beherrschen. Allfällige Autonomiefähigkeiten werden lediglich zur
Lagestabilisierung und für Notfälle verwendet. Man kann auch nicht bloss einem
Modellflugverein beitreten, um seine Drohne nach den Regeln für Modellluftfahrzeuge zu
betreiben. Dasselbe gilt für Modellflugpiloten, welche zusätzlich zum Modellflug auch Drohnen
besitzen. Diese Drohnen müssen gemäss den Regeln für “Drohnen” geflogen werden.

2. Drohnenpilot Registrierung / Ausbildung

Wenn die Drohne vom Arbeitnehmer zu Arbeitszwecken genutzt wird, muss die Drohne
dann vom Arbeitgeber registriert werden?
Es wird nicht die Drohne registriert, sondern die Betreiberinnen und Betreiber selbst. Wenn die
zu operierende Drohne mehr als 250g wiegt, im Falle eines Aufpralls auf einen Menschen eine
kinetische Energie von über 80 Joule übertragen werden kann, oder mit einem Sensor
ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann (meist Kamera), müssen sich
Pilotinnen und Piloten registrieren sowie die allfällig vorausgesetzten Schulungen und
Prüfungen absolvieren. Falls Arbeitnehmende als Halterin oder Halter der Drohne fungieren,
markieren sie die Drohne mit ihrer persönlichen UAS-Betreibernummer, unabhängig davon, ob
sie die Drohne zu Arbeitszwecken nutzen. Fall Arbeitgebende als Halterin oder Halter der
Drohne auftreten, registrieren sie sich als UAS-Betreiber ebenfalls, wobei für juristische
Personen Schulungen und Prüfungen naheliegenderweise nicht offenstehen. Entsprechend
werden solche Drohnen mit der UAS-Betreibernummer der Arbeitgebenden markiert,
unabhängig von den tatsächlichen Piloten, die die Drohne schliesslich bedienen werden. Falls
für den Betrieb eine Haftpflichtversicherung notwendig ist (Drohne >250g), die Arbeitgebende
als Halterinnen der zu betreibenden Drohnen verpflichtet, müssen die Pilotinnen und Piloten
keine eigene Versicherung vorweisen für deren Betrieb zu Arbeitszwecken (vgl. Fragen Ziff. 3).
An der Registrierungspflicht der Pilotinnen und Piloten ändert dies aber nichts.

Darf ich in zwei Ländern registriert sein?
Nein, Doppelregistrierungen sollten vermieden werden.

Was geschieht bei einem Halterwechsel der Drohne?
Kauft man beispielsweise eine Drohne Occasion, muss man sich (falls nicht bereits geschehen)
über das UAS.gate als Betreiber/Betreiberin registrieren und seine eigene UASBetreibernummer auf der Drohne ersichtlich machen und die alte vom Verkäufer entfernen.

Kann die Wahl zwischen juristischer und natürlicher Person im UAS.gate nachträglich
geändert werden?
Ja, wenden Sie sich hierfür an rpas@bazl.admin.ch.

Inwieweit wird ein PPL, CPL oder ATPL Lizenzen bei der Drohnen-Lizenz anerkannt /
angerechnet?
Gar nicht, es sind die Zertifikate gemäss Regulierung zu absolvieren.

Muss das Zertifikat im A4 Format mitgetragen werden?
Das Zertifikat muss vorgewiesen werden können, ob in Papierform oder elektronisch spielt
keine Rolle.

3. Haftpflicht

Wer (Halter, Pilot, Eigentümer etc.) ist haftpflichtig bzw. versicherungspflichtig?
Benötigt man eine spezielle Versicherung oder reicht die Privathaftpflicht?
Art. 35 VLK, der Halter eines unbemannten Luftfahrzeugs haftet. Es ist im Einzelfall zu
beurteilen, wer der Halter ist. Eine Firma kann beispielsweise der Halter sein, wenn die Drohne
der Firma gehört und die Firma die Drohne den Pilotinnen und Piloten zur Verfügung stellt, im
Interesse der Firma zu fliegen. In der Regel wird die Firma in solchen Fällen primär haften. Sie
kann jedoch auf die Pilotinnen oder Piloten Regress nehmen, wenn diese rechtswidrig
gehandelt haben.
Ist man bei einer Firma angestellt und fliegt die Firma und fliegt aber auch im privaten, wird
man auch privat versichert sein müssen. Je nach Versicherung werden diese Schäden durch
die normale Haftpflicht gedeckt, andere verlangen dafür eigene Versicherungen.
Muss ich stets einen Nachweis für die Haftpflichtversicherung bei mir tragen oder reicht
es, wenn man einfach entsprechend versichert ist?
Ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch (Drohnen über 250g), muss der
Nachweis mitgeführt werden (Art. 35 Abs. 3 VLK)

4. Geozones

Was wird unter kantonalen (kommunalen) Flugbeschränkungsgebieten verstanden?
Findet man irgendwo eine Übersicht über diese Gebiete?
Die Drohnenkarte auf maps.geo.admin.ch stellt die offizielle Karte dar, für andere Karten
übernimmt das BAZL keine Gewähr. Neu werden auch temporäre oder saisonale
Gebietseinschränkungen angezeigt, weshalb die Karte vor jedem Flug zwingend zu
konsultieren ist. Bei den kantonalen Gebietseinschränkungen handelt es sich um Gebiete,
welche die Kantone gestützt auf Art. 34 VLK selbst festlegen können. Die Kantone wurden
gebeten, diese kantonalen Daten ans BAZL zu liefern, damit alle Gebiete auf der Drohnenkarte
ersichtlich werden. Dies umfasst auch allfällige kommunale Gebiete, wo eine entsprechende
gesetzliche Grundlage besteht. Die Betreiberinnen und Betreiber von Drohnen, sollen so
lediglich eine Karte konsultieren müssen, um alle Einschränkungen auf einen Blick zu sehen.
Wie verhält es sich mit Spitallandeplätzen? Gelten diese als Flugplätze?
Spitallandeplätze sind keine Flugplätze, jedoch Gebiete, in denen regelmässig mit anderem
Luftverkehr gerechnet werden muss. Im Umkreis um Helikopterlandeplätze bei Spitälern und
Kliniken ist beim Betrieb von Drohnen daher besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten.
Wie sehen die Regelungen aus betreffend Fliegen über Autobahnen, sonstigen Strassen
und bspw. Hochspannungsleitungen?
Es gibt keine Regel als solche, die den Betrieb einer Drohne über einer Autobahn, einer Straße
oder bspw. einer Stromleitung verbietet. Es wird erwartet, dass die EASA Regeln für den
Betrieb von Drohnen über fahrenden Fahrzeugen veröffentlicht. Dabei ist folgendes zu
berücksichtigen.
Für Straßen: Um potenzielle Risiken für Dritte zu verringern, sollte der Pilot das Überfliegen
von stark befahrenen Straßen vermeiden, wenn es keine betriebliche Notwendigkeit gibt.
Motorräder, Fahrräder oder andere Fahrzeuge, bei denen die Personen nicht geschützt sind,
sollten als unbeteiligte Personen betrachtet werden.
Für Autobahnen: Schwebe- und Dauerflüge über oder entlang von Autobahnen stellen das
größte Risiko für unbeteiligte Personen dar und sollten daher stets vermieden werden. Zudem
sollte das Überqueren von Autobahnen in der Unterkategorie A3 immer vermieden werden.
Schliesslich gilt in allen Fällen: Bitte minimieren Sie in jedem Fall so weit wie möglich das Risiko
der Ablenkung von Fahrzeugführern.

5. Übergangskategorie

Wie ist die Übergangsfrist zu verstehen? Darf man während dieser noch nach alten
Regeln fliegen?
Die Übergangsfrist gilt bis Ende August 2023 und ist nicht mit der Übergangskategorie zu
verwechseln (vgl. Webseite, offene Kategorie). Die Übergangsfrist gilt für diejenigen
Betreiberinnen und Betreiber, welche neu eine Bewilligung benötigen. Die Übergangsfrist gibt
den Betreiberinnen und Betreibern Zeit, eine solche Bewilligung einzuholen. Bis Ende August
2023 darf deshalb gemäss den bisherigen Regeln (VLK) ohne Bewilligung geflogen werden.
Das Überfliegen von Menschenansammlungen und Flüge in BVLOS waren bereits bisher
bewilligungspflichtig, und bleiben das auch weiterhin. Die Übergangsfrist gibt einem also keinen
Freipass. Weitere Informationen (BBl 2023 96 – Ausnahmen von den Bestimmungen über den
Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (admin.ch)). Die Übergangsfrist gilt nur in der
Schweiz und stützt sich auf Art. 43 Abs. 2 VLK.

6. Spezielle Kategorie

Wie lange geht es, um eine SORA-Bewilligung zu erhalten?
Bitte rechnen Sie mindestens 3 Monate ein, je nach Qualität der Unterlagen und der Anzahl
Anfragen kann es aber auch länger dauern.

Wie schnell können SORA-Änderungen angepasst und vom BAZL bewilligt werden?
Das kommt darauf an. Hat die Änderung eine Auswirkung auf die getroffenen SafetyAnnahmen, muss allenfalls ein neuer SORA eingereicht werden. Hat die Änderung hingegen
keine Auswirkung auf die Sicherheits-Annahmen, kann eine solche Anpassung in rund einer
Woche bearbeitet werden.

Was ist bei Vermessungsflügen zu beachten?
Dazu kann leider keine generelle Aussage gemacht werden. Es kommt bspw. darauf an, in
welchem Gebiet, mit was für einer Drohne und unter welchen Bedingungen (BVLOS, VLOS)
geflogen wird. Wie alle Drohnen-Betreiber sollten Sie den Drohnenguide auf der Webseite des
BAZL durchgehen. Falls die Regeln der Offenen Kategorie nicht eingehalten werden können,
fällt der Betrieb in die spezielle Kategorie und setzt dementsprechend eine Bewilligung des
BAZL voraus. Falls der Betreib in der Offenen Kategorie möglich ist, müssen selbstverständlich
die erforderlichen Schulungen und Prüfungen absolviert werden.
Schliesslich verweisen wir in dieser Hinsicht gerne auf den VDGS (Verein Drohnenbetrieb
Geomatik Schweiz (vdgs.ch)), welcher vom BAZL eine Bewilligung erhalten hat.

Welche Möglichkeiten haben Filmschaffende? Wird es ein STS für Filmschaffende
geben? Der Verband Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter SBF hat eine Taskforce gegründet,
Diese prüft zusammen mit dem BAZL, ob und wie der SBF konkret seine Mitglieder im
Bewilligungsverfahren unterstützen kann. Der Verband kommuniziert hierzu auf seiner
Website. Interessierte können sich direkt an den Task Force-Leiter Mattias Nutt wenden.

Ist es möglich ortsunabhängige Bewilligungen zu erhalten?
Grundsätzlich ja, es kommt jedoch immer auf den konkreten Fall an.

Ich benötige Hilfe für einen SORA. An wen kann ich mich wenden?
Es gibt Consulting-Firmen, welche in diesem Bereich Dienste anbieten. Das BAZL hat keine
Liste dieser Firmen und gibt keine spezifischen Empfehlungen. Bitte erkundigen Sie sich bspw.
über das Internet.

Werden in Zukunft vom BAZL Kurse angeboten, die sich spezifisch mit dem SORA oder
PDRA befassen?

Das BAZL wird keine Kurse für PDRA und SORA anbieten. Es ist jedoch geplant, ein Webinar
für die “spezielle” Kategorie zu veranstalten.

7. Datensicherheit und Privatsphäre

Kann mir ein Grundstückbesitzer (Bauer) das Überfliegen seines Landes verbieten?
Grundstücksbesitzer können wegen Überflügen von Drohnen durch den verursachten Lärm
oder gar physische Gefährdung und vor allem auch in Ihrer Privatsphäre gestört sein. Es
bestehen verschiedene Möglichkeiten, gegen solche Störungen vorzugehen.
Um bspw. Überflüge präventiv verbieten lassen zu können, kommt ein gerichtliches Verbot (Art.
258-260 ZPO) oder auch eine vorsorgliche Massnahme (Art. 261-269 ZPO) in Frage, wobei
Letztere provisorischer Natur und an ein laufendes Zivilprozessverfahren gekoppelt ist. Als
längerfristige Lösung und vor allem auch weil es gegen einen unbestimmten Adressatenkreis
gerichtet ist, eignet sich das gerichtliche Verbot besser. Als “Verbotnehmer” kommen aber nur
am Grundstück dinglich Berechtigte (v.a. Eigentümer und Nutzniesser) in Frage, Mieter fallen
bspw. ausser Betracht.
Neben Verboten kann der grundsätzliche Anspruch auf “Störungsfreiheit” von Eigentümern
resp. Besitzern auch durch zivilrechtliche Klagen, wie der Eigentumsfreiheitsklage (Art. 641
Abs. 2 ZGB), der Klage aus Nachbarrecht (Art. 679 f. ZGB) oder der Besitzstörungsklage (Art.
928 f. ZGB) durchgesetzt werden.

In welcher Höhe dürfen Grundstücke überflogen werden?

Es gibt keine generelle Antwort, da jeweils im Einzelfall geprüft wird, wie weit das Interesse
eines Grundstückeigentümers in den Luftraum ragt. Wird eine Verletzung gerügt, ist das durch
ein Zivilgericht zu beurteilen. Es gibt jedoch Meinungen in der Lehre, welche bei einem Überflug
in 20m Höhe, bereits eine Verletzung der Privatsphäre anerkennen.

8. Sonstige

Welches sind die Konsequenzen für die Nichteinhaltung der neuen Bestimmungen?
Meist ist das BAZL für die Verfolgung allfälliger Straftätigkeiten zuständig. Je nach Straftat kann
aber der kantonale Staatsanwalt oder für gröbere Vergehen auch die Bundesanwaltschaft
zuständig sein. Das BAZL führt keinen Bussenkatalog, Strafen werden auf individueller Basis
festgelegt.

Wo finde ich die Regeln für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge anderer Länder?
Die neuen Regeln gelten innerhalb der EU und der Schweiz. Einige Bestimmungen werden auf
nationaler Ebene geregelt und können sich auch innerhalb der EU unterscheiden (bspw.
Gebietseinschränkungen, Mindestalter für Pilotinnen und Piloten oder der Modellflug). Länder
ausserhalb der EU haben meist andere Regeln, worüber Sie sich bei den zuständigen Ländern
selbst erkundigen müssen.

Meine Drohne hat keine Klassenmarkierung. Ist eine nachträgliche Klassifizierung (sog.
Retrofit) möglich?
Ja, es obliegt jedoch dem Hersteller zu entscheiden, ob und welche Drohnen er
nachklassifizieren möchte. Mit der Klassenmarkierung garantiert der Hersteller, dass die
Drohne die technischen Anforderungen der jeweiligen Klasse erfüllt. Der Hersteller kann bei
einem älteren Drohnenmodell eine Konformitätsprüfung durchführen und die Drohne
rückwirkend klassifizieren. Der Betreiber muss in der Regel zusätzlich die Software der Drohne
aktualisieren. Sobald dies geschehen ist, erhält man vom Hersteller ein Etikett, welches an der
Drohne anzubringen ist. Für weitere Informationen zur rückwirkenden Klassifizierung einer
Drohne wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller. Ohne Klassenmarkierung kann die
Drohne weiterhin nach den Regeln der Übergangskategorie (siehe Ziff. 5) genutzt werden.

Gibt es Regeln für Indoor-Flüge?
Geschlossene Räume werden nicht als Luftraum angesehen, daher kommen in diesem Bereich
die neuen Regeln für unbemannte Luftfahrzeuge nicht zur Anwendung.

Was versteht man unter einer Menschenansammlung?
«„Menschenansammlungen“ [sind] eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen,
dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen»
(Art. 2 Ziff. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947).

Wurde Ihre Frage nicht beantwortet, wenden Sie sich bitte an  unser Team.

Quelle: BAZL Schweiz

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EU Drohnenpilot Kompetenznachweis – Wie und wo mache ich das?

Posted in Baugewerbe, Behörden und Regierung, Drohnenregulierung, Energie, Landwirtschaft, Medien und Film, Öffentliche Sicherheit, Universität & Forschung |

Januar 14, 2021

| by admin | 1 Comment

Ab 01.01.2021 benötigt ein Drohnenpilot in der EU einen Kompetenznachweis. Die Situation in der Schweiz ist noch unklar, bis auf die Tatsache, dass die EU Regulierungen noch nicht übernommen werden – sobald wir mehr Infos haben, berichten wir darüber.

Die jeweiligen EU Länder bieten entsprechendes Lernmaterial und eine Plattform für den Abschluss der Online Prüfung, der für die Klassen A1 und A3 Open Sub Kategorie Gültigkeit hat.

Für die jeweiligen Länder zuständige Luftfahrtbehörden finden Sie hier: https://www.easa.europa.eu/domains/civil-drones/naa

Der Test besteht aus einem Fragenkatalog von 40 Fragen. Wer mehr als 75% der Testfragen richtig beantwortet, hat den Test bestanden und bekommt einen EU weit anerkannten Kompetenznachweis für Drohnenpiloten.

Hier als Beispiel: Mein Kompetenznachweis Gültigkeit 5 Jahre:

Nach Prüfung diverser Plattformen, Hinweisen von Kunden und Lernunterlagen Check, habe ich mich entschlossen die Prüfung bei Austro Control abzuschliessen.

Saubere Seite, einfach Registrierung, kostenlos! Hier geht’s zum Lernmaterial und zur Onlineprüfung: https://online-kurs.dronespace.at/

Entgegen den publizierten News auf SVZD, ist das einzige was ab sofort für die Schweiz Gültigkeit hat, ist die komplett freiwillige Registrierung als Pilot über die Plattform uas.gate die noch nicht zur Verfügung steht.

Alle Infos direkt ab BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt Stand 14.01.2021 https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/Europaeische_Drohnenregulierung_uebernommen.html

Um nochmals auf den EU Kompetenznachweis zurückzukommen (erforderlich für den legalen Drohnen Flug einer Drohne in EU Staaten), die Online-Theorieprüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 9 Fachgebieten. Ein, zwei Tipps für den Test möchten wir Dir hier trotzdem noch mit auf den Weg geben. Wahrscheinlich stolperst Du über die Frage was bedeutet ein Buchstabe aus dem Wortlaut: I’M SAFE – der Schlüssel hierzu:

(I)Illness: Bin ich gesund?

(M)Medication: Stehe ich noch unter dem Einfluss von Medikamenten?

(S)Stress: Stehe ich unter Stress oder zeitlich unter Druck?

(A)Alcohol: Ist seit meinem letzten Alkoholkonsum genügend Zeit verstrichen?

(F)Fatigue: Bin ich ausgeruht, habe ich genügend geschlafen?

(E)Eating: Habe ich vor dem Flug genügend gegessen und getrunken?

So nun wünschen wir Dir viel Erfolg beim Absolvieren deines Kompetenznachweis, der Dir den sicheren und legalen Flug in der EU erlaubt.

A1A3bazldji drohnendrohnen vorschriften schweizdrohnenregulierungeasaopensubcategorysvzd

Drohnen als Gefahr für Luftfahrzeuge und Rettungskräfte

Posted in Behörden und Regierung, Öffentliche Sicherheit, Unkategorisiert |

August 20, 2019

| by admin | Comment

Nebst Luftraumverletzungen in der Nähe von Flugplätzen haben Drohnen in den letzten Jahren auch diverse Male Blaulichteinsätze gestört oder gar behindert. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zwei Videos produziert, das die Drohnenpiloten mit einem illustrativen Beispiel auf die Thematik sowie die geltenden Vorschriften aufmerksam machen sollen. Direkt Link zu den Videos: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/multimedia.html

Bildquelle: BAZL Website

 

bazlblaulichtdrohnen vorschriften schweizgesetzevorschriften

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