Drohnen in der Schweiz: Registrierung, Prüfung und Regeln des BAZL

6. November 2026 · Ratgeber · Regeln

Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz die europäischen Drohnenregeln der EASA – und seit Dezember 2024 läuft beim BAZL alles über die neue Plattform dLIS statt über UAS.gate. Wer muss sich registrieren? Welche Prüfung brauche ich? Was bedeuten die Klassen C0 bis C6? Dieser Ratgeber fasst den aktuellen Stand verständlich zusammen – für Hobbypiloten ebenso wie für Firmen und Blaulichtorganisationen.

01250 g · ab diesem Gewicht (oder mit Kamera) Registrierungspflicht
02120 m · maximale Flughöhe über Grund
03CHF 20 · Gebühr pro BAZL-Zertifikatsprüfung
045 Jahre · Gültigkeit der Fernpiloten-Zertifikate
Registrierung

Wer muss sich registrieren?

Registriert werden nicht die Drohnen, sondern die Drohnenbetreiberinnen und -betreiber – also die Person oder Organisation, der die Drohne gehört. Registrierungspflichtig ist, wer eine Drohne ab 250 g fliegt oder eine Drohne mit Kamera oder anderem Sensor, der Personendaten erfassen kann – auch wenn sie leichter ist.

Ein Beispiel des BAZL: Eine DJI Mini wiegt zwar unter 250 g, hat aber eine Kamera – ihre Betreiber müssen sich registrieren. Ausgenommen sind nur Spielzeugdrohnen unter 250 g ohne Kamera.

Nach der Registrierung erhalten Sie eine UAS-Betreibernummer im Format CHE + 13 Zeichen. Der erste Teil muss gut sichtbar an jeder Drohne angebracht sein – mit wasserfestem Stift, Kleber oder Gravur. Das dreistellige Suffix bleibt geheim; Sie brauchen es, um die Nummer in der Remote-ID-Funktion der Drohne zu hinterlegen. Firmen und Vereine registrieren sich als Organisation; ihre Mitarbeitenden fliegen dann als Fernpiloten für die Organisation.

Kleine Kameradrohne unter 250 g auf einer Handfläche
dLIS

Schritt für Schritt: Registrierung auf dLIS

dLIS ist die digitale Plattform des BAZL für Registrierungen und Zertifikate. Das Modul «Drohnen» ist seit Dezember 2024 in Betrieb und hat UAS.gate abgelöst. Für die Anmeldung brauchen Sie ein eIAM-Konto (AGOV oder CH-Login).

  1. SCHRITT 1

    eIAM-Konto erstellen

    Konto bei AGOV oder CH-Login eröffnen. Die Personendaten daraus bilden die Grundlage für Ihr dLIS-Konto.

  2. SCHRITT 2

    Bei dLIS anmelden

    Unter «Bereiche» den Bereich «Drohnen (UAS)» wählen und «Als UAS-Betreiber registrieren» anklicken. Angaben bestätigen und Pass oder ID hochladen.

  3. SCHRITT 3

    Betreibernummer anbringen

    Nach der Prüfung durch das BAZL erscheint die Nummer in Ihrem Konto. Sie gehört gut sichtbar an jede Drohne.

  4. SCHRITT 4

    Zertifikat erwerben

    Je nach Drohnenklasse das Zertifikat A1/A3 (online) und bei Bedarf A2 (vor Ort) in dLIS beantragen.

  5. SCHRITT 5

    Versicherung abschliessen

    Ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Franken Garantiesumme Pflicht.

  6. SCHRITT 6

    Drohnenkarte prüfen

    Vor jedem Flug die geltenden Flugeinschränkungen auf der Drohnenkarte prüfen.

Zu dLIS (BAZL)

Prüfung

Prüfungen und Zertifikate: A1/A3, A2 und STS

Welches Zertifikat Sie brauchen, hängt von der Unterkategorie ab, in der Sie fliegen – und diese ergibt sich aus der Klassenmarkierung Ihrer Drohne. Alle Zertifikate werden in dLIS beantragt und gelten 5 Jahre in allen EASA-Staaten.

ZertifikatWofürPrüfungGebührMindestalter
A1/A3Unterkategorien A1 (C1) und A3 (C2–C4 fern von Personen)Theorieprüfung online von zu Hause, 60 MinutenCHF 2012 Jahre
A2Unterkategorie A2: C2-Drohnen in der Nähe von PersonenVoraussetzung A1/A3 und praktisches Selbststudium; Theorieprüfung vor Ort in Ittigen (BE), Illnau (ZH) oder Lausanne (VD), 60 MinutenCHF 2012 Jahre
STSSpezielle Kategorie, Standardszenarien (u. a. C5/C6)Voraussetzung A1/A3; Theorieprüfung vor Ort, praktische Ausbildung und Prüfung bei einer anerkannten StelleCHF 2014 Jahre

Bei Nichtbestehen können Sie eine Prüfung zweimal wiederholen; nach drei Versuchen fällt die Gebühr erneut an. Läuft ein Zertifikat in weniger als drei Monaten ab, verlängern Sie es mit einer Online-Auffrischung und einem Online-Test. Für Drohnen der Klasse C0 braucht es kein Zertifikat – das BAZL empfiehlt die Schulung A1/A3 aber trotzdem.

Zertifikate aus EASA-Staaten (EU, Norwegen, Island, Liechtenstein) gelten auch in der Schweiz – und umgekehrt. Zertifikate aus anderen Ländern werden nicht anerkannt.

Klassenmarkierung

Drohnenklassen C0 bis C6 – was bedeutet die Markierung?

Die Klassenmarkierung (C0, C1, C2 …) steht auf der Drohne, der Verpackung und in der Bedienungsanleitung. Sie bestimmt, in welcher Unterkategorie Sie fliegen dürfen. Nicht verwechseln mit dem CE-Kennzeichen: Drohnen ohne CE-Kennzeichen dürfen nicht geflogen werden.

KlasseGewichtKategorieZertifikat
C0unter 250 goffen, A1 (Überflug unbeteiligter Personen erlaubt)keines
C1unter 900 goffen, A1 (Überflug vermeiden)A1/A3
C2unter 4 kgoffen, A2 (nah an Personen) oder A3A1/A3 + A2 (für A2)
C3, C4unter 25 kgoffen, A3 (fern von Personen)A1/A3
C5, C6–spezielle Kategorie, Standardszenario (STS)A1/A3 + STS

Drohnen ohne Klassenmarkierung, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden (sogenannte Legacy-Drohnen), dürfen weiterhin in der offenen Kategorie fliegen – allerdings eingeschränkt: unter 250 g in A1, sonst nur in A3 bis 25 kg. Nach dem 1. Januar 2024 ohne Klassenmarkierung in Verkehr gebrachte Drohnen dürfen nur noch in der speziellen Kategorie mit Bewilligung (PDRA oder SORA) eingesetzt werden.

Flugregeln

Die wichtigsten Flugregeln der offenen Kategorie

  • Maximal 120 m über Grund fliegen und die Drohne stets in Sichtweite halten (VLOS).
  • Nie über Menschenansammlungen fliegen.
  • A1: C0-Drohnen dürfen unbeteiligte Personen überfliegen; mit C1 ist der Überflug zu vermeiden.
  • A2: kein Überflug unbeteiligter Personen; horizontal mindestens 30 m Abstand (5 m im Langsamflugmodus) oder so viel wie die Flughöhe.
  • A3: mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
  • Der bemannten Luftfahrt immer ausweichen; bei Einsätzen von Blaulichtorganisationen sofort landen.
  • Remote ID einschalten – ausgenommen Klasse C0, Legacy-Drohnen und privat gebaute Drohnen.
  • Mindestalter 12 Jahre; jüngere Kinder nur unter direkter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person mit den nötigen Kompetenzen.
Drohnenkarte

Drohnenkarte, Geozonen und Versicherung

In der Schweiz gibt es Gebiete, in denen Drohnenflüge verboten oder nur mit Bewilligung möglich sind – etwa in der Nähe von Flugplätzen, in Wildtierschutzgebieten oder bei Gefängnissen. Pilotinnen und Piloten müssen sich vor jedem Flug über die geltenden Einschränkungen informieren. Für Flüge in solchen Gebieten erteilt die für die Zone zuständige Stelle die Bewilligung, nicht das BAZL.

Ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken Pflicht; für leichtere Drohnen empfiehlt das BAZL sie ebenfalls. Fliegen Sie für eine Firma, genügt die Versicherung des Betreibers.

Drohnenkarte des BAZL öffnen

Für Profis

Spezielle Kategorie: Wann braucht es eine Bewilligung?

Sobald die Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können – etwa bei Flügen ausser Sichtweite (BVLOS), über Personen oder mit Drohnen über 25 kg –, fliegen Sie in der speziellen Kategorie. Dafür braucht es eine Betriebsbewilligung des BAZL auf Basis einer Risikobewertung (SORA) oder eines vordefinierten Szenarios (PDRA), oder Sie fliegen nach einem Standardszenario (STS) mit einer Drohne der Klasse C5 oder C6.

Für Unternehmen und Blaulichtorganisationen lohnt es sich, die Klasse schon beim Kauf zu berücksichtigen: Die neue DJI Matrice 5T ist zum Beispiel für die EASA-Klassen C2 und C6 ausgelegt. trenderia unterstützt Sie bei der Wahl des passenden Systems, bei Schulungen und bei der Einsatzvorbereitung bis hin zum Bewilligungsantrag.

Ausland

Fliegen im Ausland und als Tourist

Wer in der EU, in Norwegen oder Island wohnt, registriert sich in seinem Wohnsitzland und muss sich in der Schweiz nicht zusätzlich registrieren. Umgekehrt gilt die Schweizer Registrierung über dLIS auch in der EU, in Liechtenstein, Norwegen und Island – überall dort, wo keine Bewilligung nötig ist. Das Mindestalter kann sich je nach Land unterscheiden.

Stand: 6. November 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; massgebend sind die Angaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL.

Alle Informationen auf der Website des BAZL

Häufige Fragen zu Drohnen in der Schweiz

Muss ich meine Drohne in der Schweiz registrieren?
Registriert wird nicht die Drohne, sondern Sie als Betreiberin oder Betreiber – und zwar, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera bzw. einen Sensor für Personendaten hat. Die Registrierung erfolgt beim BAZL auf der Plattform dLIS.
Was ist dLIS?
dLIS ist die digitale Plattform des BAZL für Registrierungen und Zertifikate. Das Modul für Drohnen ist seit Dezember 2024 in Betrieb und hat UAS.gate abgelöst. Für die Anmeldung braucht es ein eIAM-Konto (AGOV oder CH-Login).
Was kostet die Drohnenprüfung in der Schweiz?
Die Prüfungen für die Zertifikate A1/A3, A2 und STS kosten beim BAZL je CHF 20. A1/A3 legen Sie online ab, A2 und STS vor Ort in Ittigen, Illnau oder Lausanne.
Brauche ich für eine Drohne unter 250 g einen Führerschein?
Für Drohnen der Klasse C0 braucht es kein Zertifikat. Hat die Drohne eine Kamera, müssen Sie sich aber als Betreiber registrieren und die Betreibernummer an der Drohne anbringen.
Wie hoch darf ich mit einer Drohne fliegen?
In der offenen Kategorie höchstens 120 m über Grund und immer in Sichtweite. Vor jedem Flug sind zudem die Flugeinschränkungen auf der Drohnenkarte zu prüfen.

Drohnen für den professionellen Einsatz

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