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Drohnenregulierung 2021

EU Drohnenpilot Kompetenznachweis – Wie und wo mache ich das?

Posted in Drohnenregulierung 2021 |

Januar 14, 2021

| by admin | Comment

Ab 01.01.2021 benötigt ein Drohnenpilot in der EU einen Kompetenznachweis. Die Situation in der Schweiz ist noch unklar, bis auf die Tatsache, dass die EU Regulierungen noch nicht übernommen werden – sobald wir mehr Infos haben, berichten wir darüber.

Die jeweiligen EU Länder bieten entsprechendes Lernmaterial und eine Plattform für den Abschluss der Online Prüfung, der für die Klassen A1 und A3 Open Sub Kategorie Gültigkeit hat.

Für die jeweiligen Länder zuständige Luftfahrtbehörden finden Sie hier: https://www.easa.europa.eu/domains/civil-drones/naa

Der Test besteht aus einem Fragenkatalog von 40 Fragen. Wer mehr als 75% der Testfragen richtig beantwortet, hat den Test bestanden und bekommt einen EU weit anerkannten Kompetenznachweis für Drohnenpiloten.

Hier als Beispiel: Mein Kompetenznachweis Gültigkeit 5 Jahre:

Nach Prüfung diverser Plattformen, Hinweisen von Kunden und Lernunterlagen Check, habe ich mich entschlossen die Prüfung bei Austro Control abzuschliessen.

Saubere Seite, einfach Registrierung, kostenlos! Hier geht’s zum Lernmaterial und zur Onlineprüfung: https://online-kurs.dronespace.at/

Entgegen den publizierten News auf SVZD, ist das einzige was ab sofort für die Schweiz Gültigkeit hat, ist die komplett freiwillige Registrierung als Pilot über die Plattform uas.gate die noch nicht zur Verfügung steht.

Alle Infos direkt ab BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt Stand 14.01.2021 https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/Europaeische_Drohnenregulierung_uebernommen.html

Um nochmals auf den EU Kompetenznachweis zurückzukommen (erforderlich für den legalen Drohnen Flug einer Drohne in EU Staaten), die Online-Theorieprüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 9 Fachgebieten. Ein, zwei Tipps für den Test möchten wir Dir hier trotzdem noch mit auf den Weg geben. Wahrscheinlich stolperst Du über die Frage was bedeutet ein Buchstabe aus dem Wortlaut: I’M SAFE – der Schlüssel hierzu:

(I)Illness: Bin ich gesund?

(M)Medication: Stehe ich noch unter dem Einfluss von Medikamenten?

(S)Stress: Stehe ich unter Stress oder zeitlich unter Druck?

(A)Alcohol: Ist seit meinem letzten Alkoholkonsum genügend Zeit verstrichen?

(F)Fatigue: Bin ich ausgeruht, habe ich genügend geschlafen?

(E)Eating: Habe ich vor dem Flug genügend gegessen und getrunken?

So nun wünschen wir Dir viel Erfolg beim Absolvieren deines Kompetenznachweis, der Dir den sicheren und legalen Flug in der EU erlaubt.

A1A3bazldji drohnendrohnen vorschriften schweizdrohnenregulierungeasaopensubcategorysvzd

BAZL – Neue Drohnenregulierung wurde auf 1. Januar 2021 verschoben

Posted in Drohnenregulierung 2021, News |

September 8, 2020

| by admin | Comment
Die Übernahme der europäischen Drohnenregulierung war in der Schweiz per 1. Juli 2020 vorgesehen. Aufgrund der Coronakrise hat die EU-Kommission entschieden, dass die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/947 um ein halbes Jahr verschoben wird. Damit bleibt die bisherige Schweizer Regulierung über den Betrieb von Drohnen bis Ende 2020 weiterhin in Kraft.

Die EU-Regulierung unterscheidet zwischen drei verschiedenen Kategorien für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Die überwiegende Mehrheit der Drohnen, vor allem im Freizeitbereich, wird in der offenen Kategorie betrieben. In dieser Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die grundsätzlich ohne Bewilligungen betrieben werden können, weil deren Sicherheitsrisiko als gering eingeschätzt wird. Im Vergleich zur bestehenden Regelung wird neu zusätzlich gelten:

  • In der offenen Kategorie gilt neu eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden. Das heisst, dass der Drohnenpilot Fluglage und Flugrichtung der Drohne jederzeit erkennen kann.
  • Das Mindestalter für den selbstständigen Betrieb einer Drohne beträgt in der offenen Kategorie 12 Jahre. Jüngere Kinder dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person, die den Anforderungen genügt, eine Drohne fliegen.
  • Neu gilt eine untere Gewichtslimite von 250g statt 500g. Das bedeutet, dass Drohnen unter 250g bis auf weiteres einzig die Naturschutzgebiete und die Gebiete in unmittelbarer Nähe zu Flughäfen zu meiden haben. Menschenansammlungen dürfen in der offenen Kategorie nicht mehr überflogen werden, das gilt auch für Drohnen unter 250g Fluggewicht.
  • Traditioneller Modellflug: Für den traditionellen Modellflug lässt die EU-Regulierung bis Ende 2022 genügend Spielraum für Ausnahmen zu. Die Regelung des zukünftigen Betriebes wird in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Modellflugverband erarbeitet. Die künftige Registration und die Beschränkungsgebiete (siehe Drohnenkarte BAZL) gelten hingegen auch für den traditionellen Modellflug.
  • Für Modellflugpiloten, die nicht im Rahmen eines Verbandes oder Vereins fliegen, kommen die Regelungen für die offene Kategorie zur Anwendung.
  • Die neue Regulierung sieht für die meisten Anwendungsfälle in der offenen Kategorie eine Registrierung des Piloten sowie eine Onlineschulung und einen Onlinetest vor. Die Schweizerische Gesetzgebung sieht derzeit keine Ausbildungspflicht für Drohnenpiloten vor. Die Absolvierung von Kursen und Prüfungen basiert bisher auf freiwilliger Basis der jeweiligen Piloten. Mit der Übernahme der EU-Regulierung muss die Schweiz eine Ausbildungslösung vorweisen können, die ein Onlinetraining sowie eine Onlineprüfung beinhaltet. Die bereits freiwillig erworbenen Lehrgänge und Zertifikate können leider bei der Umstellung auf das neue System grundsätzlich nicht anerkannt werden. Bei der zukünftigen Lösung wird jedoch darauf geachtet, dass diese für die Kategorie offen möglichst kostengünstig und wenig zeitaufwendig ist.

Das Fliegen von Drohnen im FPV-Modus (Pilot mit Brille und danebenstehendem Beobachter mit direktem Sichtkontakt auf die Drohne) kann im gewohnten Rahmen weitergeführt werden.

Quelle: bazl.ch

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